Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat am 23. September 2024 mehrere
Verfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 11 5 StGB) eröffnet und in diesem
Zusammenhang wurde vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Schaffhausen gegen
eine tatverdächtige Person Untersuchungshaft angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hat diese
beschuldigte Person am 2. Dezember 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen.
Diese Person ist nun verstorben und die Staatsanwaltschaft spricht den Hinterbliebenen ihr
herzliches Beileid aus.
Das Strafverfahren gegen diese Person wird eingestellt und die Strafverfahren gegen die
weiteren beschuldigten Personen werden weitergeführt. Das Untersuchungsverfahren gestaltet
sich sehr aufwändig. Mittlerweilen liegt auch das Obduktionsgutachen des Institutes für
Rechtsmedizin des Kantons Zürich (IRMZ) vor.
Es werden gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis zurzeit keine weiteren
Informationen erteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Auskünfte erteilt ausschliesslich der Erste
Staatsanwalt Peter Sticher (+41 52 632 74 41, peter.sticher@sh.ch).
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Schaffhausen